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Ludwig Bamberger (1823-1899)

zuletzt aktualisiert: 13.12.2013

Ludwig Bamberger (1823-1899)
Ludwig Bamberger (1823-1899)

Bamberger wurde als Sohn einer bürgerlichen jüdischen Familie in Mainz geboren. Der Vater besaß eine kleine Privatbank. Nach Abschluss des Jurastudiums und der Promotion, im Frühjahr 1848, begeisterte sich Ludwig Bamberger für die neuen freiheitlichen Ideen. Er verließ den juristischen Vorbereitungsdienst und schrieb stattdessen Berichte über das Frankfurter Paulskirchen-Parlament für die „Mainzer Zeitung". Er zählte in Mainz zusammen mit Franz Zitz zum Führungskreis der Revolutionäre von 1848. Nach der Niederschlagung des badisch-pfälzischen Aufstands im Sommer 1849 floh er ins Ausland; er wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Erst 17 Jahre später konnte er nach einer Amnestie in die Heimat zurückkehren. Im Exil in London und Paris, wohin die Familie Bamberger verwandtschaftliche Beziehungen besaß, machte er eine Banklehre und betätigte sich danach in Rotterdam und Paris als Bankier. In dieser Zeit entwickelte er sich vom Linksliberalen zum Wirtschaftsliberalen und sah in einer liberalen Wirtschaftsordnung die einzige Hoffnung für einen Fortschritt auch auf politischem Gebiet für Deutschland.


1868 zog Bamberger als Abgeordneter in das Zollparlament in Berlin ein und schloss sich den Nationalliberalen an. Er sympathisierte mit der Politik Bismarcks, die auf eine deutsche Einigung abzielte. 1871, nach der Reichsgründung, wurde er als nationalliberaler Abgeordneter in den Reichstag gewählt, wo er als finanzpolitischer Berater Bismarcks fungierte. In dieser Zeit spielte Bamberger eine Schlüsselrolle bei der Schaffung einer einheitlichen deutschen Währung (Mark und Pfennig) und überzeugte den Reichstag von der Notwendigkeit der Gründung einer neuen Zentralbank, der Reichsbank.
1880 kam es zum Bruch mit dem Reichskanzler, da sich Bamberger als Verfechter des Freihandels gegen dessen Schutzzollpolitik wandte. Bismarck und Bamberger wurden erbitterte Feinde. Ludwig Bamberger gehörte noch bis 1893 dem Reichstag an.


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